Welche zusätzlichen Kosten können bei radiologischen Untersuchungen auf Privatpatienten zukommen?
Zur Klärung unterschiedlicher Fragestellungen greift die Medizin heute zu bildgebenden Verfahren der Radiologie und Nuklearmedizin. Mittels einer Magnetresonanztomographie (MRT) lassen sich verschiedene Weichteilcharakteristika beurteilen und die Computertomographie (CT) bietet unter anderem durch ihre Schnelligkeit Vorteile.
Die Durchführung der verschiedenen bildgebenden Verfahren erfolgt heute sowohl stationär – etwa im Rahmen der Notfallchirurgie – als auch ambulant in Radiologiepraxen. Bei Privatpatienten bestimmen die Rahmenbedingungen der Untersuchung auch die Abrechnung der Kosten.

Unterschiedliche Abrechnungsverfahren bei stationären und ambulanten Untersuchungen
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Kosten für bildgebende Verfahren fallen im ambulanten und stationären Bereich an.
- Bei einem stationären Aufenthalt können die Kosten zwischen Klinik und Versicherung direkt abgerechnet werden.
- Im ambulanten Rahmen durchgeführte Untersuchungen rechnen Praxen direkt mit dem Patienten ab.
Warum ist die Unterscheidung zwischen stationärer und ambulanter Bildgebung für die Frage zusätzlicher Kosten wichtig? Wenn Privatpatienten aufgrund einer Behandlung stationär aufgenommen werden, werden die Kosten in vielen Fällen nicht mehr nach dem Selbstzahlerprinzip (Privatversicherte begleichen die Kosten zunächst selbst und reichen die Rechnung des Arztes bei ihrer Versicherung ein) abgerechnet.
Krankenhäuser können entstandene Behandlungskosten in diesem Fall direkt mit der privaten Krankenversicherung (PKV) abrechnen. Im ambulanten Bereich gilt dagegen weiterhin das Prinzip der klassischen Kostenerstattung der eingereichten Arztrechnung – in diesem Fall die der Radiologiepraxis – durch die PKV. Damit beeinflussen die Rahmenbedingungen, unter denen die Untersuchung stattfindet, die Art und Weise der Bezahlung – sowohl hinsichtlich der eigentlichen Kosten der Untersuchung wie auch möglicherweise entstandenen Zusatzkosten.
Zusatzkosten, die bei bildgebenden Verfahren entstehen können
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Zusatzkosten entstehen in der Radiologie etwa durch die Gabe von Kontrastmitteln und Laboruntersuchungen zur Vorbereitung.
- Der Umfang versicherter Leistungen in der PKV spielt unter anderem bei der Erstattung von Steigerungsfaktoren eine Rolle.
- Zusätzliche Kosten können auch durch Untersuchungen im offenen Magnetresonanztomographen entstehen.
Im Zusammenhang mit bildgebenden Verfahren können Zusatzkosten aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Eine mögliche Ursache liegt in den Rahmenbedingungen der Untersuchung, insbesondere wenn zur Vorbereitung der Untersuchung besondere Maßnahmen erforderlich sind. Andererseits wird dem Radiologiearzt durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ein gewisser Spielraum bei den Steigerungssätzen zugestanden, um in der Abrechnung den besonderen Schwierigkeitsgrad der Untersuchung – sofern dieser bestand – angemessen geltend machen zu können. Mit welchen zusätzlichen Kostenfaktoren ist bei einer Untersuchung zu rechnen?
Verwendung eines Kontrastmittels
Für verschiedene Untersuchungen müssen Gewebestrukturen begutachtet werden, die in der CT oder MRT eine sehr geringe Kontrastdifferenz haben. Um diese Hürde in der Befundung zu umgehen, werden verschiedene Kontrastmittel verwendet. Im Rahmen einer CT setzt die Radiologie auf jodhaltige Kontrastmittel, im Fall der MRT basieren diese auf Gadolinium. Die Gabe eines solchen Kontrastmittels verursacht regelmäßig Zusatzkosten. Zusätzliche Kosten entstehen auch im Zusammenhang mit unerwünschten Reaktionen auf das Kontrastmittel, wenn dadurch eine besonders intensive Nachsorge erforderlich wird.
Laboruntersuchung von Schilddrüse und Niere
Die Verwendung der Kontrastmittel zieht zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der radiologischen Untersuchung auch an einer anderen Stelle nach sich, nämlich den Laboruntersuchungen. Diese werden durchgeführt, um den Status der Schilddrüsen- und Nierenfunktion festzustellen. Beide Werte sind bei einer radiologischen Untersuchung mit Kontrastmittel wichtig, da einerseits das Kontrastmittel über die Nieren ausgeschieden wird und andererseits ein jodhaltiges Röntgenkontrastmittel die Schilddrüsenfunktion beeinflussen kann. Sollte diese bereits eine Überfunktion erkennen lassen, muss die Jodaufnahme aus dem Kontrastmittel unter Umständen blockiert werden. Da die Laborwerte nicht zu alt sein dürfen, werden die Parameter häufig vor der radiologischen Untersuchung bestimmt. Darüber, wie alt Nieren- und Schilddrüsenwerte sein dürfen, wird im Rahmen der Patientenaufklärung informiert.
Beruhigungsmittel und Sedierung
MRT-Geräte wirken auf Patienten mitunter einschüchternd – allein schon durch die Größe und die Geräusche, welche aufgrund der wechselnden Magnetfelder entstehen. Bei Klaustrophobie oder einer Behandlungsangst in der MRT, CT oder PET-CT können Beruhigungsmittel, eine Sedierung oder andere Techniken wie Hypnose eingesetzt werden. Deren Verwendung wird durch den Behandler abgerechnet und verursacht dadurch zusätzliche Kosten bei einer radiologischen Untersuchung.
Einholung einer Zweitmeinung
Gesetzlich versicherte Patienten haben in verschiedenen Situationen Anspruch auf eine zweite Einschätzung. Diese sogenannte ärztliche Zweitmeinung kann aus verschiedenen Gründen angestrebt werden. Privatpatienten können eine zweite ärztliche Meinung ebenfalls einholen. Der hinzugezogene Arzt rechnet seine Leistung nach der GOÄ ab. Oft reichen zur Bewertung des Sachverhalts die bereits angefertigten radiologischen Bilder. Ergeben sich im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens neue Fragen, für welche die Informationen nicht ausreichen, können zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein – was weitere Kosten verursacht.
Zusatzkosten durch hohe Steigerungssätze
Die GOÄ basiert auf dem Prinzip, dass jedem abrechnungsfähigen Leistungselement aus dem Behandlungskatalog ein konkreter Abrechnungswert zugeordnet ist. Der einfache Basissatz kann durch Steigerungsfaktoren erhöht werden. Damit trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass die Anforderungen einer Behandlung patientenindividuell unterschiedlich schwierig ausfallen.
Für einen erhöhten Schwierigkeitsgrad wird im Allgemeinen der 2,3-fache Satz (Regelhöchstsatz) abgerechnet. Komplexe Behandlungen werden mit bis zum 3,5-fachen Satz (dem Höchstsatz) veranschlagt. Bis zu diesem Steigerungsfaktor übernimmt die PKV in der Regel Arztrechnungen. Alles, was darüber hinausgeht, bedarf nicht nur einer gesonderten Vereinbarung zwischen Patient und Arzt. Je nach PKV-Tarif kann die Erstattung einer solchen Leistung in den Tarifbestimmungen ausgeschlossen werden.
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Kosten für den Einsatz besonderer Gerätestandards
Die PKV wird im Vergleich zu gesetzlichen Krankenkassen gern als Alternative, die bessere Leistungen bietet, dargestellt. Grundsätzlich ist hier jedoch ein differenzierter Blick gefragt. Dies gilt einerseits vor dem Hintergrund, dass im Wesentlichen nur die Leistungen bezahlt werden, welche im ausgewählten Tarif eingeschlossen sind. Darüber hinaus kommt auch in der privaten Krankenversicherung eine Leistungsübernahme nur für die Kosten in Betracht, die:
- medizinisch notwendig (angemessen und zielführend) sind und
- im Einklang mit den medizinischen Standards stehen.
Nicht jede Behandlung wird also von einer PKV pauschal bezahlt. Patienten sollten sich beispielsweise bei einer geplanten Untersuchung mit offenem MRT oder in einem Upright-MRT vorab vom Versicherer eine Bestätigung der Kostenübernahme geben lassen. Andernfalls droht – sofern der Versicherer die Erstattung verweigert – ein hohes finanzielles Risiko, da der Patient selbst für die entstandenen Kosten aufkommen muss.
Zusatzkosten aus dem stationären Bereich
Privatpatienten genießen im Hinblick auf die Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einen deutlich größeren Spielraum. Bekannte Wahloptionen für Privatpatienten sind beispielsweise das Ein- bzw. Zweitbettzimmer und die Chefarztbehandlung. Deren Inanspruchnahme kann bei einem stationären Aufenthalt zusätzliche Kosten verursachen.
Hintergrund: Sofern Leistungen über die Fallpauschalen zur Direktabrechnung hinaus erbracht werden (dazu gehören Wahlleistungen wie der Chefarzt oder eine Komfortunterbringung), erfolgt eine Abrechnung nicht direkt mit der Krankenversicherung. Liquidationsberechtigte Ärzte stellen nach dem stationären Aufenthalt eine Rechnung nach der GOÄ gegenüber dem Patienten (Privatversicherte und Selbstzahler) aus.
Fazit: Zusatzkosten für Privatpatienten sind individuell sehr unterschiedlich
Privatpatienten erhalten umfassende und leistungsorientierte Untersuchungen in der Radiologie. Die Abrechnung erfolgt bei ambulanten Maßnahmen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die Rechnung der Radiologiepraxis reichen Privatversicherte an ihren Versicherer weiter, welcher den Rechnungsbetrag erstattet. Die Gründe, die zu zusätzlichen Kosten führen, können ganz unterschiedlicher Art sein und beispielsweise in der Anwendung eines Beruhigungsmittels oder der Geltendmachung hoher Steigerungsfaktoren bestehen.
FAQ zu Zusatzkosten für Privatpatienten: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Bis zu welchem Steigerungssatz darf mein Radiologe abrechnen?
§ 5 GOÄ sieht vor, dass sich eine Abrechnung in der Regel zwischen dem einfachen Satz und dem Höchstsatz (3,5-facher Steigerungsfaktor) bemisst. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte aber auch darüber hinaus abrechnen. Dafür bedarf es einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Zudem muss der Arzt seine Abrechnung über den Höchstsatz hinaus begründen.
Wie schnell muss ich eine Rechnung aus der Radiologie bezahlen?
Hier gibt es von Praxis zu Praxis Unterschiede. Viele Behandler geben eine Zahlungsfrist von vier Wochen vor. Damit wird dem Patienten ausreichend Zeit gegeben, die Rechnung zu prüfen und bei seinem Versicherer einzureichen. Allerdings kann auch davon abgewichen und zwei oder drei Wochen als Zahlungsfrist vorgesehen werden.
Wer prüft die Zusatzkosten auf Richtigkeit?
Da der Behandlungsvertrag bei ambulanten Untersuchungen in der Regel zwischen dem Radiologen und dem Privatversicherten geschlossen wird, obliegt es in erster Linie auch dem Patienten, nach Eingang der Rechnung deren Richtigkeit zu überprüfen und sich gegebenenfalls bei Fragen mit der Praxis in Verbindung zu setzen.
Führt ein Selbstbehalt zu Zusatzkosten durch die radiologische Untersuchung?
Es ist in der PKV möglich, über einen Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag als Versicherungsnehmer mitzugestalten. Aufgrund der Beteiligung an den Behandlungskosten sinkt der Versicherungsbeitrag. Werden ärztliche Leistungen in Anspruch genommen, kann dies aber zusätzliche Kosten bedeuten. Viele Versicherer mindern ihre Leistung und erstatten nur einen Teilbetrag anstatt der gesamten Rechnung. Die Differenz trägt der Versicherte.