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Wir sind überzeugt, dass die Medizin von morgen anders aussehen sollte. Wir sehen den Menschen im Mittelpunkt exzellenter Medizin und bieten ein breites Leistungsspektrum von hochmoderner Diagnostik, Vorsorge und gezielter Therapie aus einer Hand.
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Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte fallen in die Zuständigkeit der D-Ärzte. Hierbei handelt es sich um Mediziner bestimmter Fachrichtungen mit einer zusätzlichen Qualifikation und Zulassung. Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die radiologische Untersuchung im D-Arzt-Verfahren.
Unfälle, die Verletzungen von Weichgewebe oder Frakturen nach sich ziehen, passieren nicht nur in der Freizeit. Je 100.000 Erwerbstätige haben sich 2022 mehr als 1.480 Arbeitsunfälle (dazu gehören auch Wegeunfälle) mit einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen ereignet (Quelle: Statistisches Bundesamt). Dabei ist die Bandbreite der Verletzungen groß.
Betroffene gehen allerdings nicht zuerst zum Haus- oder Facharzt. Ansprechpartner ist in diesem Zusammenhang immer der Durchgangsarzt, kurz “D-Arzt”. Dieser entscheidet darüber, wie es mit der Behandlung weitergeht und ob beispielsweise radiologische Untersuchungen wie eine CT oder MRT notwendig sind.
Arbeitsunfall (D-Arzt) – wichtige Infos auf einen Blick:
Was gilt als Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall steht immer in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und hat eine gesundheitliche Schädigung zur Folge. Die gesetzliche Grundlage bildet das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII), in dem es um den Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geht.
Laut § 8 SGB VII ist ein Unfall als Arbeitsunfall definiert, wenn er bei einer versicherten Tätigkeit auftritt. Diese Definition umfasst Unfälle, die während der Erwerbstätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Wegeunfall) passieren. Kommt es zu einem solchen Unfall, ist der Kostenträger einer Behandlung nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, die von den Berufsgenossenschaften umgesetzt wird.
Neben dem Arbeitsunfall definiert das SGB VII Berufskrankheiten, die durch gesundheitsgefährdende Einflüsse am Arbeitsplatz entstehen. Hierzu gehören beispielsweise fibrosierende Lungenkrankheiten, die bei einer ständigen Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz auftreten können.
Was genau ist der D-Arzt?
Der D-Arzt hat eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen. Es handelt sich normalerweise um einen Unfallchirurgen bzw. einen Facharzt für Orthopädie mit einer Zusatzqualifikation. Dieser erhält von der Berufsgenossenschaft eine entsprechende Zulassung und ist für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen zuständig – mit Ausnahme von Augen-, Zahn- oder HNO-Verletzungen. Schwere Verletzungen werden direkt in zugelassenen Kliniken behandelt. Hinsichtlich der Diagnose und Behandlung arbeitet der D-Arzt nach den gleichen fachlichen Standards. Sollten die Voraussetzungen der Praxis des D-Arztes für eine Befundung nicht ausreichen, kann die Überweisung an Spezialisten der Radiologie erfolgen.
Radiologie bei einem Arbeitsunfall
Im Zuge der Behandlung eines Arbeitsunfalls ist der D-Arzt auf verschiedene diagnostische Methoden angewiesen. Die Anamnese und klinische Untersuchung sind zwei wichtige Schritte auf dem Weg zur Behandlung. Aufgrund des Charakters vieler Unfälle müssen sich der D-Arzt und die Unfallkliniken ein Bild von den beteiligten anatomischen Strukturen machen, was den Einsatz bildgebender Verfahren nach sich zieht. Diese umfassen:
Das Ziel der Untersuchungen besteht darin, Frakturen zu erkennen oder zu bewerten, inwiefern Weichgewebe geschädigt wurde – beispielsweise in Bezug auf Bänderrisse, Rupturen der Sehnen.
Ultraschalluntersuchungen sind in der Medizin in verschiedenen Fachbereichen verbreitet. In der Schwangerschaftsvorsorge gehört die Methode zu den wichtigen Untersuchungsmethoden. Im Zusammenhang mit Unfällen und Erkrankungen, die dem D-Arzt vorgestellt werden, lassen sich mit der Sonographie verschiedene Strukturen, wie Muskeln, Sehnen, Bänder und Gelenkkapseln darstellen. Die Methode hat den Vorteil, dass sie sofort (in Echtzeit) Ergebnisse liefert. Da für das bildgebende Verfahren Schallwellen zum Einsatz kommen, entsteht zusätzlich kein Strahlungsrisiko.
Röntgenuntersuchungen gehören in der Medizin zu den wichtigen Methoden der Radiologie – gerade im Hinblick auf Frakturen. Für die Untersuchung wird Strahlung verwendet, die von einer Röntgenröhre ausgeht und den Körper durchdringt. Beim herkömmlichen Röntgen wird ein zweidimensionales Bild erzeugt. Normalerweise erfolgen daher Aufnahmen in mindestens zwei Ebenen. Moderne Röntgenverfahren können mithilfe von Computern Aufnahmen aus verschiedenen Bildern zusammensetzen und lassen damit eine sehr räumliche Darstellung entstehen. Durch den Einsatz digitaler Röntgenverfahren erreicht die Medizin – auch im D-Arzt-Verfahren – eine Verbesserung der Bildqualität und kann die benötigte Dosisleistung optimieren.
Die Computertomographie (CT) nutzt eine Röntgenröhre und Detektoren, die ringförmig angeordnet werden. Damit lassen sich Aufnahmen aus mehreren Ebenen für ein Untersuchungsareal erstellen. Die Messwerte werden anschließend mithilfe von Computern zu Bildern zusammengesetzt. Knöcherne Strukturen wirken in diesen Aufnahmen besonders hell, da nur ein Bruchteil der Strahlung die Knochen durchdringt. Der CT-Scan lässt sich für die Darstellung der Knochen oder inneren Organe verwenden und spielt gerade in der Unfall-/Notfallmedizin eine Rolle – da die Aufnahmen sehr schnell gemacht werden können. Ist eine CT-Untersuchung erforderlich, werden durchgangsärzte Patienten auch an geeignete Radiologiepraxen – wie unsere LifeLink-Standorte – überwiesen, um die Computertomographie von erfahrenen Experten durchführen zu lassen.
Mit der Magnetresonanztomographie (MRT) sind hochauflösende Aufnahmen anatomischer Strukturen möglich. Dazu setzt das Verfahren auf starke Magnetfelder und Hochfrequenzimpulse, die auf Wasserstoffprotonen im Körper einwirken. Um eine optimale Bildqualität zu erreichen, müssen Patienten im MRT ruhig liegen. Mithilfe der Magnetresonanztomographie lassen sich unter anderem Weichgewebe wie Muskeln und Gelenke – aber auch Sehnen und Bänder – sehr gut darstellen. Strukturen, die bei Arbeitsunfällen immer wieder in Mitleidenschaft gezogen werden.
Ablauf radiologischer Untersuchungen im D-Arzt-Verfahren
Die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen unterscheidet sich von der herkömmlichen Heilbehandlung. Hintergrund: Die Kosten der Behandlung werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Vertragsärzte übernehmen zwar die Erstversorgung von Unfallverletzten, der D-Arzt ist aber der direkte Ansprechpartner/Koordinator und entscheidet über die weitere Therapie. Seitens des D-Arztes kann eine allgemeine Heilbehandlung empfohlen werden, die wiederum Vertragsärzte vornehmen. Liegen die nötigen Indikationen vor, wird eine “Besondere Heilbehandlung” eingeleitet, die vom Durchgangsarzt geleitet wird. Dazu gehören auch radiologische Untersuchungen, zu denen der Durchgangsarzt Kollegen hinzuziehen kann.
Holen Sie sich Termine online – einfach bei LifeLink
Haben Sie eine Überweisung vom D-Arzt erhalten? Bei LifeLink buchen Sie einen Untersuchungstermin online. An unseren Standorten arbeiten erfahrene Spezialisten mit modernen Geräten für Sie. Setzen Sie auf unsere Erfahrung, wenn Sie einen Röntgenuntersuchung, einen CT-Scan oder eine MRT-Untersuchung benötigen. Lassen Sie sich von qualifizierten Radiologen und Nuklearmedizinern betreuen, die Ihre Bedürfnisse als Patient ernstnehmen.
FAQ zu Arbeitsunfall und D-Arzt: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Nein, um als Durchgangsarzt tätig zu werden, muss ein Arzt spezielle Qualifikationen vorweisen und die Zulassung als D-Arzt seitens der Unfallversicherung erhalten. Daher kann bei einem Arbeitsunfall nicht jeder Arzt als D-Arzt ausgewählt werden.
Dieses Thema sorgt immer wieder für Verwirrung. Allgemein wird der direkte Weg als maßgeblich angesehen. Ausnahmen gelten, wenn Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen sind oder der Weg in einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt wird.
Grundsätzlich ist der D-Arzt zwar als Koordinationsstelle bei einem Arbeits-/Wegeunfall sehr wichtig. Die Erstversorgung erfolgt sehr häufig aber durch Vertragsärzte.
Nein, wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein Arbeitsunfall mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang steht. Andernfalls wäre die Frage, ob ein Unfall bei einer Betriebsfeier als Arbeitsunfall einzustufen ist, nicht so häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
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