Welche Krankenkassen zahlen eine Untersuchung im offenen MRT?
Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist ein wichtiges bildgebendes Verfahren der Radiologie, mit dessen Hilfe sich verschiedene medizinische Fragen klären lassen. Zu den Vorteilen gehört die strahlungsarme Funktionsweise. Durch die hohe Auflösung bei der Abbildung von Weichteilgewebe ist es mit der MRT unter bestimmten Sequenzeinstellungen sogar möglich, Blutgefäße ohne den Einsatz von Kontrastmitteln darzustellen.
In einem Punkt hat die MRT aber gegenüber anderen Untersuchungen einen Nachteil: Die Durchführung der Untersuchung, bei der die Scans erstellt werden, dauert verhältnismäßig lange. Zudem fühlen sich Patienten unwohl, wenn der Untersuchungstisch in die enge MRT-Röhre fährt. Geräte mit einer offenen Anordnung wirken daher komfortabler. Im Folgenden erklären wir, wann eine Untersuchung im offenen MRT von der Krankenkasse bezahlt wird.

Was unterscheidet das offene MRT von herkömmlichen Geräten?
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Die MRT beruht auf dem Einsatz starker Magnetfelder und Hochfrequenzimpulse.
- Herkömmliche Geräte erreichen hohe Feldstärken durch supraleitende Magnete.
- Anpassungen der Gerätekonfiguration erlauben den Bau offener MRT-Geräte.
Die MRT ist ein bildgebendes Verfahren der Radiologie. Das Grundprinzip hinter dem offenen Magnetesonanztomograph ist identisch zur Funktionsweise jener Geräte, in denen der Patient von einer geschlossenen Röhre umgeben ist. Worin besteht also der Unterschied zwischen beiden Gerätetypen?
In herkömmlichen Magnetresonanztomographen sind starke Elektromagneten verbaut, welche um die röhrenförmige Öffnung angeordnet sind, in der sich der Patienten während der Untersuchung befindet. Diese Elektromagneten sind somit für die Dimension und den Aufbau eines Magnetresonanztomographen ausschlaggebend. Hintergrund: Um die nötigen Feldstärken zwischen drei und fünf Tesla zu erreichen, wird in der Medizintechnik auf supraleitende Eigenschaften gesetzt. Diese lassen sich nur erreichen, wenn die Spulen sehr stark heruntergekühlt werden. Die dazu notwendige Spulen- und Kühltechnik sorgen für einen entsprechend großen Platzbedarf der herkömmlichen MRT-Geräte.
Offene („wide bore“) MRT-Geräte gehen einen etwas anderen Weg. Anfangs wurde das für die Untersuchung benutzte Magnetfeld mit einfachen Elektromagneten bzw. Permanentmagneten erzeugt. Ohne die Eigenschaft der Supraleitung ist die Feldstärke allerdings deutlich geringer und liegt normalerweise zwischen 0,3 und 0,5 Tesla. Mit speziellen Hochfeld-Geräten, die supraleitende Magnete verwenden, können mittlerweile Stärken von mehr als einem Tesla erzeugt werden. Die Untersuchungssituation, die diese Geräte bieten, wird von Patienten in Studien im Vergleich zu geschlossenen Geräten als angenehmer empfunden [1].
Bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Untersuchung im offenen MRT?
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse richtet sich nach zentralen Beschlüssen.
- Die Untersuchung im offenen MRT ist in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Standardleistung.
- Beim Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit können die Kosten übernommen werden.
Eine Untersuchung im offenen Magnetresonanztomograph ist vor allem bei Patienten mit Klaustrophobie bzw. einer Behandlungsangst aufgrund der Enge der Röhre angezeigt. Aber auch Vorerkrankungen können gegen eine Untersuchung mit herkömmlichen Geräten sprechen.
Die Kosten, die durch eine Untersuchung im offenen Magnetresonanztomograph entstehen, werden allerdings nicht pauschal von der Krankenkasse getragen. Vielmehr müssen medizinische Gründe wie das Vorliegen von Klaustrophobie oder Adipositas für den Einsatz eines solchen Geräts sprechen.
Hintergrund: Um von den gesetzlichen Krankenkassen als Leistung übernommen zu werden, muss eine medizinische Indikation für die Untersuchung vorliegen. Dies bedeutet, dass die MRT in dem konkreten Fall als Untersuchungsmethode medizinisch gerechtfertigt sein muss (von Bedeutung sind hierfür unter anderem die geltenden Leitlinien und die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses).
Andererseits muss auch für die offene bzw. Upright-MRT eine medizinische Notwendigkeit bestehen. Diese lässt sich aber stets nur für den konkreten Einzelfall feststellen. Aus diesem Grund sollten Patienten, bei denen eine offene MRT geplant ist, die Kostenübernahme vorab mit ihrer Krankenkasse abklären. Dieselbe Empfehlung gilt im Übrigen auch für Privatversicherte. Zwar reagieren viele private Krankenversicherer bei den Kosten für innovative Verfahren oft flexibler als die gesetzlichen Kassen. Letztlich hängt die Kostenübernahme aber erheblich vom gewählten PKV-Tarif ab, weshalb eine Abklärung mit der Leistungsabteilung des Versicherers im Vorfeld der Untersuchung erfolgen sollte.
Wie sollte man sich als Patient verhalten, wenn eine Kostenübernahme abgelehnt wird?
Wird die Kostenübernahme für eine offene MRT bei der zuständigen Krankenkasse beantragt, ist häufig der medizinische Dienst (MDK) involviert. Dieser hat die Aufgabe, zu prüfen, ob ein offener MRT-Scan wirklich die einzige Möglichkeit ist, um die bestehenden Fragestellungen zu klären. Von dessen Gutachten hängt es entscheidend ab, ob eine Kostenübernahme erfolgt.
Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, hat der Patient die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser muss der Krankenkasse innerhalb eines Monats schriftlich zugehen. Die Begründung kann in einem zweiten Schritt erfolgen. Hierzu stellt der Patient Unterlagen zusammen, welche die medizinische Notwendigkeit untermauern.
Auf den Widerspruch hin erlässt die Krankenkasse einen zweiten Bescheid, welcher den ersten Bescheid entweder abändert oder ihn aufrechterhält. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, hat der Patient die Möglichkeit, den Klageweg vor einem Sozialgericht zu beschreiten. Spätestens an diesem Punkt sollte ein Fachanwalt für Sozialrecht zur Unterstützung eingeschaltet werden.
Privatversicherte sind nicht an das Widerspruchsverfahren gebunden, sondern können den Klageweg direkt beschreiten. Im Sinne einer Streitschlichtung kann es aber hilfreich sein, den eigenen Standpunkt zunächst mit ärztlichen Bescheinigungen zu verdeutlichen, um so eine Erstattung der Kosten möglicherweise auch ohne Klage zu erreichen.
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Wo liegen die Grenzen eines offenen MRT?
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Die niedrigere Feldstärke limitiert offene MRT-Geräte bezüglich der Auflösung bei der Abbildung anatomischer Strukturen.
- Untersuchungen dauern im offenen Magnetresonanztomograph mitunter länger als bei herkömmlichen Geräten.
- Der Einsatz ist nicht bei allen medizinischen Fragestellungen möglich.
Offene MRT-Geräte ermöglichen Angstpatienten Untersuchungen, die mit herkömmlichen Geräten nur unter dem Einsatz von Narkosemitteln durchgeführt werden könnten. Insofern wird dabei auch das Narkoserisiko ausgeschlossen. Bei Patienten, bei denen wegen Beinspastiken selbst eine offene MRT kein zufriedenstellendes Ergebnis möglich ist, erweist sich die Upright-MRT als Mittel der Wahl.
Aber: Sowohl die offene als auch Upright-MRT haben gerätespezifische Grenzen. Aufgrund der geringeren Feldstärke ist die Auflösung der Bilder im Vergleich zu herkömmlichen Geräten niedriger. Damit sind einige Untersuchungen in diesen MRT-Geräten nicht bzw. nur mit Einschränkungen möglich. Ein weiteres Problem ist die Untersuchungsdauer. Diese nimmt mit sinkender Feldstärke zu. Damit dauert die Untersuchungen mit einem offenen wie auch mit dem Upright-MRT länger.
Zudem sind moderne offene MRT-Geräte nicht flächendeckend verfügbar. Angesichts der Auslastung vieler Radiologiepraxen können in diesem Zusammenhang längere Wartezeiten als bei einem Untersuchungstermin für eine herkömmliche MRT entstehen.
Fazit: Die offene MRT ist keine Regelleistung der Krankenkassen
Untersuchungen mittels eines offenen MRT-Geräts gehören in Deutschland nicht zu den Regelleistungen der Krankenkassen. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Kostenübernahme von vornherein ausgeschlossen ist. Sofern die patientenindividuellen Umstände – beispielsweise eine ausgeprägte Klaustrophobie – als medizinischer Grund für die Durchführung sprechen, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Um Ärger und finanziellen Risiken vorzubeugen, sollte die Übernahme der Untersuchungskosten im Vorfeld bei der zuständigen Kasse beantragt werden.
FAQ zur offenen MRT: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wie teuer ist eine offene MRT?
Wie hoch die Kosten der Untersuchung im konkreten Fall sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Rolle dafür spielen unter anderem die zu untersuchende Körperregion und ob beispielsweise ein Kontrastmittel eingesetzt werden muss. Pauschal lassen sich die Kosten daher nicht festlegen.
Wer ist für die Kostenübernahme der Ansprechpartner?
Grundsätzlich sollte man sich als Patient an die Leistungsabteilungen der eigenen Krankenkasse wenden. Der Erstkontakt wird aber im Regelfall über die zuständigen Kundenberater stattfinden, mit denen alle weiteren Schritte besprochen werden.
Was sollte bei einer offenen MRT besonders beachtet werden?
Es gelten hinsichtlich der Vorbereitung die gleichen Grundregeln wie bei einer herkömmlichen MRT in geschlossenen Geräten. Gegenstände aus Metall dürfen während der Untersuchung nicht getragen werden. (link - Schmuck und Metallgegenstände bei MRT-Untersuchungen: Entfernung & medizinische Implantate) Beim Vorhandensein von Implantaten sollte der Patient die Radiologiepraxis im Vorfeld informieren, um etwaige Einschränkungen für die Durchführung der Untersuchung abklären zu können.
[1] Behluli E, Preuer HM, Schiefermeier-Mach N, Hornung R, Küchler M, Prokopetz M. Patient-centric comparative analysis of experiences in open upright and conventional closed MRI scanners. Radiography (Lond). 2024 Aug;30(5):1258-1264. doi: 10.1016/j.radi.2024.06.021. Epub 2024 Jul 10. PMID: 38991328.