Kann ich meine eigenen radiologischen Bilder einsehen und wenn ja, wie?
Die Radiologie ist ein wichtiges Fachgebiet der Medizin, welches sich vor allem durch bildgebende Verfahren auszeichnet. Patienten kommen mit radiologischen Untersuchungen in Berührung, wenn innere Organe im Rahmen einer Erstdiagnose, zur Operationsplanung oder Therapiekontrolle untersucht werden müssen.
Zur Radiologie gehören Methoden wie das digitale Röntgen, die Sonographie (Ultraschall), die Computertomographie sowie die Magnetresonanztomographie, die sehr unterschiedliche Bilder liefern. Haben Patienten dabei die Möglichkeit, die Aufnahmen auch selbst einzusehen?

Gründe, warum Patienten sich für die Aufnahmen interessieren
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Patienten haben unterschiedliche Gründe für den Blick auf Radiologiebilder.
- Die Einsicht kann im Zuge des Einholens einer Zweitmeinung erfolgen.
- Die Aufbewahrung erfolgt durch das Anlegen einer eigenen Patientenakte.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Patienten die Bilder einer radiologischen Untersuchung einsehen wollen. Bei einem Teil ist es einfach die Neugier, die CT- oder MRT-Scans selbst anzuschauen. Mitunter steht aber auch ein sehr praktischer Grund dahinter: Patienten ziehen um und wollen die Aufnahmen einfach mitnehmen, um im Fall einer späteren Untersuchung die alten Aufnahmen zum Vergleich vorlegen zu können. Was kann darüber hinaus hinter dem Wunsch stehen, die eigenen radiologischen Bilder einzusehen oder aufzubewahren?
- Führen einer eigenen Patientenakte: Patienten legen mitunter zu Hause eine eigene Akte zu ihren Untersuchungen und Diagnosen an. Diese Informationen werden beispielsweise für Anträge bei verschiedenen Versicherungen (Stichwort Gesundheitsfragen) benötigt.
- Besseres Verständnis: Der Blick auf die radiologischen Aufnahmen ist Patienten wichtig, um gesundheits- und behandlungsrelevante Entscheidungen informiert fällen zu können.
- Einholen einer Zweitmeinung: Für verschiedene Diagnosen suchen Patienten nach einer zweiten ärztlichen Meinung. Durch den einfachen Zugriff auf die Bilder (in digitaler Form) kann diese ohne erneute Untersuchung eingeholt werden.
- Vorbereitung auf das Arztgespräch: Mit dem Blick auf die eigenen radiologischen Bilder können sich Patienten besser auf das Arztgespräch vorbereiten und gezielt Fragen zu den Strukturen auf den Aufnahmen stellen.
Patienten, die sowohl auf ihre Befunde als auch auf die Aufnahmen für zurückliegende radiologische Untersuchungen zugreifen, vermeiden Doppeluntersuchungen. Dieser Hinweis gilt allerdings mit Einschränkungen, da für neue Fragestellungen eine Anpassung der Sequenzen bei der Magnetresonanztomographie (MRT) bzw. der Strahlendosis bei der Computertomographie (CT) notwendig sein kann. Im Gespräch mit der neuen Radiologiepraxis lässt sich die Relevanz früherer Aufnahmen klären.
Darf man als Patient radiologische Bilder überhaupt einsehen?
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Die Einsichtnahme ist Teil der Patientenrechte.
- Die rechtliche Grundlage bildet § 630g BGB.
- Arztpraxen sind zur Herausgabe von Kopien verpflichtet.
Beim Hausarzt und in vielen Facharztpraxen erhalten Patienten nach einer Untersuchung häufig keine Diagnose- bzw. Befundberichte. Arbeiten Ärzte verschiedener Fachbereiche zusammen, tauschen sie sich häufig per Telefon, E-Mail oder über spezielle medizinische Kommunikationsplattformen. Befundberichte werden teilweise auch auf dem Postweg verschickt.
Patienten fragen sich zurecht, ob sie überhaupt Einsicht in ihre Unterlagen – zu denen auch radiologische Bilder gehören – nehmen dürfen. Sie genießen weitreichende Rechte, was einerseits den Datenschutz betrifft, auf der anderen Seite aber auch die Einsichtnahme in Patientenunterlagen betrifft.
Maßgebend ist in diesem Zusammenhang § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort hat der Gesetzgeber in Absatz 1 Satz 1 festgelegt: „Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren […]“.
Dieses Recht auf Einsichtnahme berührt auch die in der Radiologie angefertigten Aufnahmen aus Röntgen-, Ultraschall-, CT- oder MRT-Untersuchungen, da sie Teil der Patientenakte sind. Ärzte und Radiologen sind damit verpflichtet, auf eine Patientenanfrage hin die Unterlagen bereitzustellen – als Kopien in digitaler oder physischer Form.
Ein Anspruch des Patienten auf Übermittlung der Behandlungsunterlagen im Original lässt sich aus § 630g BGB nicht ableiten. Der Gesetzgeber verweist in diesem Zusammenhang auf die Herausgabe von Abschriften. Patienten müssen in diesem Zusammenhang berücksichtigen, dass sie die Kostentragung für die Erstellung von Abschriften trifft.
Da radiologische Aufnahmen nach der Untersuchung heute im Regelfall in digitaler Form vorliegen, erfolgt deren Weitergabe an den Patienten meist ebenfalls in digitaler Form. Vom klassischen Röntgenfilm haben sich viele Radiologiepraxen und Zentren mittlerweile verabschiedet.
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Wie können Patienten radiologische Bilder einsehen?
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Einsicht ist dank digitaler Speicherung häufig über Online-Plattformen möglich.
- Radiologiepraxen stellen mitunter QR-Code zur Verfügung.
- Die Archivierung auf CD bzw. DVD ist besonders einfach.
Für das Einsehen der eigenen Aufnahmen aus der Radiologie können Patienten heute verschiedene Möglichkeiten nutzen. Besonders dank der digitalen Speicherung ist es vergleichsweise einfach, einen Blick auf die Bilder zu werfen.
Onlinezugriff über ein Patientenportal
Cloud-Speicherlösungen und digitale Aufnahmetechniken, beispielsweise beim digitalen Röntgen, schaffen die technischen Grundlagen, um als Radiologiepraxis Aufnahmen direkt online abrufbar zu machen. Hierzu erhalten Patienten den Link zum Cloudspeicher und die Zugangsdaten für den Ordner, in dem die Bilder abgelegt sind. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Radiologiepraxis einen QR-Code generiert. Dieser wird dem Patienten dann per E-Mail oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt.
QR-Codes haben den Vorteil, dass sie einfach mit dem Smartphone oder Tablet gescannt werden können und den Patienten dann direkt zu den radiologischen Bildern weiterleiten. Damit die Bilder – etwa nach einem Scan der Lunge oder einer Untersuchungen der Prostata – geöffnet werden können, ist in der Regel ein Code einzugeben.
Zugriff auf die Bilder auf CD oder DVD
Cloudbasierte Lösungen sind aus Patientensicht bequem, haben aber auch Nachteile. Gehen die Zugangsdaten verloren, haben Patienten nur die Chance, von der Radiologiepraxis neue QR-Codes und Zugangspasswörter zu erhalten. Zudem ist an die Speicherfristen zu denken, da diese in der Regel begrenzt sind. Patienten müssen sich daher selbst um die permanente Speicherung und Archivierung der Radiologiebilder kümmern.
Einige Praxen halten noch an physischen Datenträgern fest, zu denen CDs und DVDs sowie USB-Speichersticks gehören. Der Vorteil: Mit diesen Medien ist es leichter, die Bilder zu Hause zu archivieren. Auf der anderen Seite besteht hier die Gefahr, dass es zu Datenfehlern kommt und die Dateien der Scans sich nicht mehr öffnen lassen. Im Fall einer CD bzw. DVD wird außerdem ein Abspielgerät benötigt, das viele Computer heutzutage nicht mehr standardmäßig integriert haben.
Zusätzlich braucht es eine spezielle Software zum Anzeigen der Bilder auf dem Computer. Solche DICOM-Viewer werden von Radiologen teilweise direkt mit auf die CD oder DVD kopiert. Ist dies nicht der Fall, muss sich der Patient selbst um die Software kümmern.
Bilder aus der Radiologie anschauen – das DICOM-Format
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Radiologische Bilder werden im DICOM-Format gespeichert.
- Viewer sind für verschiedene Plattformen verfügbar.
- Mittels Apps ist der Zugriff auch über mobile Endgeräte möglich.
Sofern Patienten Einblick in die radiologischen Bilder nehmen wollen, benötigen sie in vielen Fällen spezielle Software, denn die Bilder werden nicht in den gängigen Formaten JPEG oder PNG gespeichert. Das DICOM-Format ist ein spezielles Bildformat, welches in der Medizin genutzt wird. DICOM steht für „Digital Imaging and Communications in Medicine“ und ist ein standardisiertes Bildformat, das auf die spezifischen Anforderungen der Medizin zugeschnitten ist.
Patienten stehen verschiedene Programme zur Verfügung, um die Bilder auf dem Computer zu betrachten. Die Entwickler bieten entsprechende Anwendungen für verschiedene Plattformen wie Windows oder Mac OS an. Da inzwischen viele Patienten auch mit mobilen Endgeräten Bilder aufrufen möchten, werden DICOM-Viewer mittlerweile auch schon für Smartphones angeboten.
Fazit: Patienten können Radiologiebilder einsehen
Werden radiologische Aufnahmen mittels Röntgen oder Ultraschall sowie im Rahmen einer MRT oder CT angefertigt, erfolgt eine anschließende ärztliche Befundung. Der Patient kann sowohl in die Bilder als auch den Befundbericht Einsicht nehmen. Dazu stellen die Radiologiepraxen die Bilder entweder direkt online über eine Plattform oder gespeichert auf einer CD bzw. DVD zur Verfügung. Unabhängig davon, ob eine Praxis diesen Service anbietet oder nicht, hat der Patient stets einen rechtlichen Anspruch auf Einsicht in seine Patientenakte, zu der auch die ihn betreffenden ärztlichen Befunde und Bilder gehören.
FAQ Einsicht in radiologischer Bilder: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was sehen Patienten auf radiologischen Bildern?
Die Informationen der CT- oder MRT-Aufnahmen umfassen eine Darstellung verschiedener anatomischer Strukturen. Um auf den Bildern auch krankhafte Veränderungen zu erkennen, ist jedoch umfassende medizinische und radiologische Expertise Voraussetzung. Der Blick eines ungeübten Auges auf die Bilder kann die ärztliche Auswertung und Befundung folglich nicht ersetzen.
Können Ärzte die Bilder auch per E-Mail verschicken?
Ja, dies ist ohne Weiteres möglich. Eine radiologische Praxis oder Fachkollegen sind in diesem Fall aber angehalten, die Patientenrechte im Hinblick auf den Datenschutz zu wahren. Mithilfe geeigneter Verschlüsselungsmethoden ist dies heute aber kein Problem.
Über welchen Zeitraum können die Bilder aus der Radiologe aufgerufen werden?
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zwischen den Zugriffsmöglichkeiten, etwa über ein Praxisportal, und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu unterscheiden. Letztere erstrecken sich über zehn Jahre. Wie lange die Informationen für Patienten online abrufbar sind, kann sich von dieser Frist jedoch unterscheiden.