Können Patienten eine radiologische Untersuchung verweigern und welche Konsequenzen hätte das?
Untersuchungen wie die Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT) sind heute Standardverfahren in der Radiologie und ermöglichen einen Blick ins Körperinnere – ohne, dass Patienten sich einer Operation unterziehen müssen.
Je früher Erkrankungen erkannt werden, desto besser fällt in der Regel die Prognose aus. Gleichwohl ist die Frage berechtigt, ob Patienten jede vom Arzt empfohlene Untersuchung durchführen lassen müssen? Die Antwort auf diese Frage berührt nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern betrifft vor allem auch das Thema der Patientenrechte.

Patientenrecht gewährt umfassende Entscheidungsfreiheit
Wichtige Fakten auf einen Blick:
- Patienten haben das Recht, eine empfohlene Untersuchung abzulehnen.
- Zu den Patientenrechten gehört auch das Recht auf Information und Aufklärung.
- Eine abgelehnte Untersuchung bedeutet regelmäßig, dass die Prognose für schwere Erkrankungen sinkt.
In Deutschland sind die Patientenrechte weit gefasst und sollen sicherstellen, dass Patienten ein Höchstmaß an Kontrolle behalten. Im Mittelpunkt stehen zwei Bereiche:
- Information und Aufklärung
- Selbstbestimmung.
Bei der Aufklärung geht es vorrangig darum, Patienten in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen bezüglich einer angebotenen bzw. empfohlenen Behandlung treffen zu können. Aus diesem Grund beschäftigt sich die Patientenaufklärung nicht nur mit den möglichen Erfolgen einer Untersuchung oder Therapie, sondern zeigt stets auch mögliche Komplikationen konkret auf.
Basierend auf den erhaltenen Informationen kann der Patient sich für oder gegen die vorgeschlagene Behandlung entscheiden. Zu einer ablehnenden Entscheidung kommt es regelmäßig dann, wenn der Patient in der Untersuchung oder Behandlung für sich keinen hinreichenden großen Nutzen oder Vorteil sieht, der die möglicherweise auftretenden Nebenwirkungen und Komplikationen rechtfertigt.
Das Recht auf Ablehnung ist Teil der Patientenselbstbestimmung
Ob es sich nun um eine Szintigraphie der Lunge oder eine Strahlentherapie handelt: Medizinische Behandlungen und Untersuchungen stellen allgemein Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit dar. Das erklärte Nein zur radiologischen Untersuchung seitens eines entscheidungsfähigen Patienten muss von den Ärzten uneingeschränkt akzeptiert werden. Auch die Beweggründe und Motive dürfen nicht infrage gestellt werden, soweit der Patient vollständig entscheidungsfähig und sich der möglichen Folgen seiner Entscheidung bewusst ist.
So löst beispielsweise das mit einer CT-Untersuchung verbundene Strahlungsrisiko bei einem Teil der Patienten Besorgnis aus – insbesondere wegen der Befürchtung, damit das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen (wie Leukämie oder Lymphome) zu erhöhen. Konsequenz kann die Ablehnung der Untersuchung sein.
Ein weiteres Beispiel sind radiologische Untersuchungen mit Kontrastmittel. Dieses ist für Röntgen und CT-Scans jodhaltig, bei einer MRT wird gadoliniumbasiertes Kontrastmittel verwendet. Sowohl die bei dem Verfahren übliche Ausscheidung des Kontrastmittels über die Nieren als auch das Risiko von Unverträglichen oder Nephropathien (Kontrastmittelnephropathie) kann Patienten zur Ablehnung der Untersuchung insgesamt oder aber des Einsatzes des Kontrastmittels veranlassen.
Was passiert bei abgelehnten Untersuchungen?
Lehnt ein Patient bestimmte radiologische Verfahren ab, bleiben letztlich nur zwei Möglichkeiten: Es wird entweder überhaupt keine Diagnostik bzw. Therapie durchgeführt oder zu Alternativen gegriffen. So lassen sich in der MRT verschiedene Scans ohne Kontrastmittel durchführen. Jedoch birgt ein schlechterer Kontrast das Risiko, Pathologien wie kleine Raumforderungen zu übersehen. Damit besteht immer die Gefahr, dass es erst zu einem späten Zeitpunkt zur Erkennung der Erkrankung und der Einleitung zielgerichteter Therapiemaßnahmen kommt, wodurch sich in vielen Fällen die Heilungsprognose verschlechtert.
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Fazit: Patienten haben das Recht radiologische Untersuchungen zu verweigern
Ein elementarer Bestandteil der Patientenrechte ist der Grundsatz der Selbstbestimmung. Dieser beinhaltet auch die Freiheit des Patienten, sich jederzeit gegen die Durchführung einer Untersuchungs- oder Therapiemaßnahmen zu entscheiden. Voraussetzung ist dafür jedoch, dass der Patient diese Entscheidung fundiert trifft. Er muss also entscheidungsfähig und hinreichend informiert sein, um die Vor- und Nachteile seiner Entscheidung abwägen zu können. Wichtig ist es aber in jedem Fall, die Entscheidung gewissenhaft und gründlich zu treffen und dabei auch die möglichen Folgen im Blick zu haben. Die Ablehnung einer Untersuchung erschwert die Diagnosestellung, was eine Beeinträchtigung der Therapie- und Heilungschancen nach sich ziehen kann.