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Bei der Bewertung der Entwicklung von Erkrankungen ist der Blick auf ältere radiologische Aufnahmen regelmäßig von Vorteil. Patienten können die Bilder dem Arzt auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung stellen. Was dabei jedoch stets wichtig ist: Sicherheit. Wie also geht man als Patient richtig mit seinen radiologischen Aufnahmen um?
Inhalt

Radiologische Untersuchung: Wie kann ich meine älteren radiologischen Aufnahmen für einen Vergleich bereitstellen?

Für viele Untersuchungen in der Radiologie ist es hilfreich, ältere Aufnahmen für einen Vergleich heranzuziehen, um den Verlauf einer Erkrankung besser verstehen zu können. Besonders bei Raumforderungen und Neoplasien ist dieser Vergleich für die Verlaufskontrolle extrem wichtig und kann über die weitere Therapie mitentscheiden.

Heute erhalten Patienten häufig keine Aufnahmen mehr, der klassische Röntgenfilm rückt immer stärker in den Hintergrund. Moderne Verfahren wie Computertomographie oder Mammographie setzen auf digitale Technologien zur Aufnahme. Digitale Bilder haben in der Radiologie mehrere Vorteile, unter anderem die einfache Speicherung auf Datenträgern und Servern.

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Vorbereitung der älteren radiologischen Aufnahmen

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • ältere radiologische Aufnahmen dokumentieren Entwicklung anatomischer Auffälligkeiten
  • Patienten können die Herausgabe von Kopien in Anspruch nehmen
  • Strahlenschutzgesetz regelt Mitteilungspflichten der Ärzte

Ältere radiologische Aufnahmen sind für die Medizin ein Blick in die Vergangenheit und liefern wichtige Informationen darüber, wie sich eine Erkrankung entwickelt. Im medizinischen Alltag gibt es täglich Situationen, in denen sich der Wert diese Aufnahmen zeigt. Dafür muss aber eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein: Patient oder Arzt haben Zugriff auf die Aufnahmen.

Grundsätzlich sind zwei Situationen denkbar: Patienten haben nach früheren Untersuchungen Kopien der Röntgenaufnahmen erhalten und bewahren diese zu Hause auf oder die Aufnahmen aus frühen Untersuchungen befinden noch in der Arztpraxis.

Im Rahmen des gesetzlich verankerten Strahlenschutzes gelten strenge Regelungen, über die sich Patienten oft nicht bewusst sind. Beispielsweise ist vorgeschrieben, dass jede Anwendung ionisierender Strahlung dokumentiert werden muss. Die Dokumentation muss dabei vorgeschriebene Mindestanforderungen erfüllen.

Wer als Patient in den letzten Jahren eine radiologische Untersuchung oder Behandlung erhalten hat, kann die entsprechenden Aufnahmen von der jeweiligen Praxis erhalten. Nach § 85 Abs. 2 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) sind Praxen verpflichtet, die im Rahmen einer Behandlung angefertigten Unterlagen über 30 Jahre bzw. die bei einer Untersuchung erstellten Bilder über zehn Jahre  lang aufzubewahren.

Das Strahlenschutzgesetz sieht zudem vor, dass Aufzeichnungen und Röntgenbilder oder digitale Bilddaten vorübergehend zu überlassen sind. Patienten können aber auch Kopien der Aufzeichnungen erhalten.

Seitens der Praxis werden die Unterlagen für einen datenschutzrechtlich sicheren Versand vorbereitet. Dies bedeutet bei Datenträgern, dass die Informationen nur verschlüsselt weitergegeben werden und der Postversand nur in entsprechend verschlossenen Umschlägen erfolgen darf. Eine weitere Möglichkeit ist die Übergabe von Kopien der radiologischen Aufnahmen direkt an den Patienten zur Weitergabe im Rahmen einer neuen Untersuchung.

Vorbereiten der Kopien durch Patienten

Die Bereitstellung alter radiologischer Bilder durch Ärzte und der Austausch zwischen den Praxen ist aus Patientensicht natürlich die Lösung mit dem geringsten Aufwand. Wie gestaltet sich die Situation, wenn die Röntgen– oder MRT-Bilder in Form von Kopien zu Hause aufbewahrt werden?

Damit keine Lücken in der Dokumentation entstehen, empfiehlt sich die Aufbewahrung aller medizinischen Unterlagen in einer Sammelmappe oder einem Ordner – im besten Fall chronologisch sortiert. Die zu den alten radiologischen Bildern gehörenden Dokumente, in denen sich Hinweise auf Datum, Indikation, Bestrahlungsplan und eventuell sogar die Diagnose befinden, werden immer mit aufbewahrt. Auf diese Weise stehen für die neuen Aufnahmen wichtige Informationen zur Verfügung.

Vor der Untersuchung werden die Bilder einfach sortiert und zusammen mit der Dokumentation an die Praxis übergeben. In gleicher Weise wird mit Datenträgern verfahren. Viele Praxen nutzen heute digitale Bildgebungsverfahren, weshalb Patienten Röntgenfilme immer seltener zu Gesicht bekommen.

Datenträger haben einen entscheidenden Nachteil – sie können durch äußere Einflüsse (Kratzer auf einer CD-ROM oder Magnetfelder, die auf USB-Sticks einwirken) unbrauchbar werden. Es empfiehlt sich daher, die Lesbarkeit der Datenträger in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

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Digitalisierung und Formatierung der Aufnahmen

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Speicherung im DICOM-Format
  • Verschlüsselung für Versand
  • Erhaltung der Bildinformationen Voraussetzung bei Digitalisierung

Im Hinblick auf die Vorlage alter Röntgenbilder bei einer neuerlichen Untersuchung nutzt die Medizin moderne Methoden der Digitalisierung. Röntgenbilder werden von vielen Radiologiepraxen nicht mehr auf Röntgenfilm gespeichert. Alle Informationen passen auf einen USB-Stick, Cloud-basierte Lösungen mit einem Abrufcode sind ebenfalls verbreitet.

Was passiert mit alten „analogen“ Aufnahmen aus der Radiologie? Prinzipiell lassen sich diese für einen Vergleich immer noch heranziehen. Röntgenfilme haben natürlich nicht die Vorteile digitaler Aufnahmen, bei denen sich die Belichtung und der Kontrast anpassen lassen. Aber: Wichtige Informationen lassen sich auch aus den älteren Aufnahmen ablesen.

Wäre es nicht eine gute Idee, die Bilder einfach einzuscannen und abzuspeichern? Denn digital die alten radiologischen Bilder zum Vergleich vorzulegen ist einfacher, stößt aber bei einer Digitalisierung zu Hause allerdings auf verschiedene Hürden:

  • Digitalisierung ohne Informationsverlust: Der Gedanke, die Aufnahmen einfach über Flachbettscanner zu digitalisieren, liegt nahe. Um radiologische Aufnahmen auf Röntgenfilm aber ohne den Verlust von Informationen zu digitalisieren, werden sogenannte Durchlichtscanner benötigt. Ob beim Abfotografieren alle wichtigen Bildinformationen erhalten bleiben, hängt stark von der Belichtung ab. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass durch die Umwandlung von Dateiformaten keine Informationsverluste entstehen.
  • Geeignetes Dateiformat: Patienten nutzen für Bilder oft das jpg-Format oder png-Format für das Verschicken und Hochladen von Schnappschüssen. Hobbyfotografen kennen möglicherweise noch raw-Dateien. Für die Digitalisierung und den Vergleich alter radiologischer Aufnahmen wird normalerweise ein besonderes Format verwendet – das DICOM-Format. Dessen Besonderheit liegt darin, neben der Bilddatei zusätzlich auch noch Patientendaten als Teil der Metadaten zu enthalten. Um Bilder mittels dieses Dateiformats zu digitalisieren, braucht es allerdings eine spezielle Software.

Sichere Speicherung und Zugriff

Aufnahmen radiologischer Untersuchungen berühren Aspekte wie Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz in besonderer Weise. Werden Aufnahmen auf Röntgenfilm digitalisiert, ist eine verschlüsselte Speicherung anzuraten – gerade, wenn Datenträger zum Versand vorbereitet werden. Dazu lassen sich die Dateien beispielsweise auf einem USB-Stick einfach verschlüsseln, so dass ein Auslesen der Bildinformationen nicht einfach möglich ist. Natürlich benötigt der Arzt zum Öffnen der Bilder dann den entsprechenden Zugang.

Übermittlung der Aufnahmen an den Radiologen

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Datensicherheit bei elektronischem Versand
  • persönliche Übergabe bietet Sicherheit
  • Kliniken und Praxen bieten Bilder-Upload an

Für die Übermittlung der Aufnahmen an die Radiologie (zum Vergleich mit den Bildern einer aktuellen Untersuchung) stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Die aus Patientensicht einfachste Variante ist der Austausch zwischen den Ärzten. Sofern ältere Aufnahmen vom Patienten verwahrt werden, sind:

  • die persönliche Übergabe
  • der Postversand
  • die digitale Übersendung per E-Mail

Möglichkeiten, um ältere Radiologieaufnahmen zu verschicken. Vom Standpunkt der Datensicherheit aus betrachtet, ist die persönliche Abgabe ideal. Beim Postversand ist darauf zu achten, dass die Aufnahmen sicher verpackt sind. Für Datenträger gilt – wie angesprochen – der Grundsatz, diese verschlüsselt zu versenden. Werden die Aufnahmen per E-Mail verschickt, ist ebenfalls mit einer Verschlüsselung zu arbeiten. Andernfalls ist die Übertragung nicht sicher.

Die Alternative zum Versand kann das Hinterlegen der Aufnahmen über einen Cloudspeicherdienst sein. Für den Vergleich mit neuen Aufnahmen wird anschließend nur der Link weitergegeben. Ein Vorteil besteht darin, dass sich die Verzeichnisse per Passwort sichern lassen.

Seit einigen Jahren stellen Radiologiepraxen vermehrt auf den digitalen Betrieb um und hinterlegen die Aufnahmen direkt in einem PACS (Picture Archiving and Communication System). Patienten erhalten dann nur noch QR-Codes, mit denen sie einfach auf die Bilder zugreifen können. Damit ist auch die Weitergabe der Daten zum Vergleich mit neuen Aufnahmen einfacher geworden.

Mittlerweile wird Patienten immer wieder die Möglichkeit geboten, ältere radiologische Aufnahmen direkt auf den Server der Praxis hochzuladen. Dieser Schritt vereinfacht die sichere Übermittlung natürlich deutlich.

Befundbesprechung und Rückgabe der Aufnahmen

Der Vergleich zwischen radiologischen Bildern mit unterschiedlichem Aufnahmedatum liefert wichtige Hinweise bezüglich der Entwicklung anatomischer Auffälligkeiten. Die Beobachtungen fließen in die Auswertung bzw. Befundung und Befundbesprechung ein. Aus den Ergebnissen ergibt sich die weitere Behandlung im Hinblick auf eine weiterführende Diagnostik oder die Therapieplanung. Mit der Befundbesprechung werden die radiologischen Bilder den Patienten/Arztkollegen übergeben.

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