Wie kann ich als Privatpatient eine Zweitmeinung für radiologische Untersuchungen einholen und übernimmt meine Versicherung die Kosten dafür?
Untersuchungen in der Radiologie sind als bildgebende Verfahren Teil des Diagnoseverfahrens bei verschiedenen Krankheitsbildern. Gerade, wenn die inneren Organe wie die Lunge oder die Bauchspeicheldrüse bei unklarer Symptomatik untersucht werden müssen, erhalten Sie eine Überweisung in die Radiologie. Neben dem Röntgen oder dem CT kommt dafür das MRT zum Einsatz. Darstellung und Auswertung entscheiden über die Behandlung. Sind Sie mit der geplanten Therapie nicht einverstanden, können Sie als Kassen- oder Privatpatient eine Zweitmeinung einholen. Entweder schließt sich der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, der Empfehlung aus dem Erstbefund an oder Sie erhalten eine Einschätzung, die komplett von der Erstbefundung abweicht.
Doch wie funktioniert das Einholen einer Zweitmeinung? Und wer bezahlt diesen Vorgang eigentlich bei Privatpatienten? Diese Fragen soll der folgende Artikel beantworten.
Eingriffe, die für das Zweitmeinungsverfahren zugelassen sind
In Deutschland sind Zweitmeinungen besonders für die gesetzliche Krankenversicherung geregelt. Unter anderem definiert § 27 Abs. 2 SGB V, welche Rahmenbedingungen bei Kassenpatienten für den Anspruch auf Zweitmeinung gelten. Es gibt kein pauschales Anrecht auf ein zweites ärztliches Gutachten, sondern nur bei bestimmten, planbaren Eingriffen.Unter anderem sind durch den Gemeinsamen Bundesausschuss folgende Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren zugelassen:
- Tonsillotomie
- Entfernung der Gebärmutter
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriffe im Bereich der Wirbelsäule
Die in der Richtlinie des Bundesausschusses erfassten Behandlungen begründen Ihren Anspruch als Patient auf eine zweite ärztliche Einschätzung damit, dass Sie auf diese Weise vor einem schwerwiegenden Eingriff alternative Handlungsoptionen prüfen lassen können. Es gibt für verschiedene Diagnosen mehr als nur eine Behandlungsmöglichkeit.
Dank der Zweitmeinung können Sie sich für die objektiv bessere Therapie entscheiden. Für Patienten, die mit dem Wunsch nach einer Zweitmeinung in einen unserer Standorte kommen, übernimmt für die Richtlinien-Diagnosen des Gemeinsamen Bundesausschusses die Krankenkassen die entstehenden Kosten.
Wenn Sie dagegen aufgrund einer anderen Diagnose wegen einer Zweitmeinung in der Radiologie zu uns kommen, ist diese eine Selbstzahlerleistung. Sprich: Die Befundung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durchgeführt.
Gründe für das Einholen einer Zweitmeinung
Warum nehmen Patienten die Zweitmeinung in Anspruch? Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Suche nach Behandlungsalternativen: Viele Diagnosen, die mithilfe der Radiologie gestellt werden, lassen sich auf unterschiedlichen Wegen behandeln. Einige Erkrankungen sprechen auf konservative Behandlungen gut an, wieder andere Krankheitsbilder sind ohne operativen Eingriff kaum ursächlich zu therapieren. Die Zweitmeinung liefert Einblicke in weitere Behandlungsoptionen.
- Komplexität der klinischen Symptome: Einige Patienten wünschen sich eine Zweitmeinung, um die Diagnose zu bestätigen. In der Radiologie können sehr komplexe Befunde entstehen. Ein anderer Arzt mit einer besonderen Spezialisierung kann in der Lage sein, die radiologischen Bilder und Befunde anders zu deuten.
- Unnötige Eingriffe vermeiden: In Deutschland werden mehrere Millionen Eingriffe unnötigerweise durchgeführt. Für die Krankenkassen, die solche Zahlen anhand von Krankenhausstatistiken präsentieren, entstehen so hohe Kosten. Für Patienten stehen hinter Operationen psychische Ausnahmesituationen und Schmerzen. Über das Einholen der Zweitmeinung sind unnötige Behandlungen vermeidbar.
- Behandlungen besser verstehen: Mitunter wird die Zweitmeinung auch in Anspruch genommen, um eine radiologische Diagnose und deren Behandlung besser zu verstehen. In diesem Zusammenhang stützt die zweite Arztmeinung den Erstbefund.
Schritte zum Einholen einer Zweitmeinung
Damit eine Zweitmeinung in der Radiologie erstellt werden kann, müssen sich Patienten zuerst für einen Radiologen entscheiden. An dieser Stelle kann es empfehlenswert sein, die Umkreissuche nicht zu stark auszudehnen. Gesprächstermine ziehen sonst einen weiten Anfahrtsweg nach sich.
Um in einem unserer zahlreichen Standorte von Radiologie-Spezialisten eine Bewertung der klinischen Symptome im Rahmen der Zweitmeinung einzuholen, wählen Sie einfach den Standort aus, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Vereinbaren Sie einen Termin. Hier ist darauf zu achten, einen gewissen zeitlichen Puffer einzuhalten, da Sie alle nötigen Unterlagen vorbereiten müssen. Dazu gehören:
- Arztberichte
- Befunde
- radiologische Bilder
- Laboruntersuchungen
Was genau erforderlich ist, klären Sie bei der Terminvereinbarung. Wichtig: Bei den Operationen aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss Ihr Arzt auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen. Zusätzlich haben Patienten einen Anspruch auf Aushändigung der Unterlagen – zumindest in Form einer Kopie.
Wenn Patienten zum Termin für die Zweitmeinung erscheinen, ist eine gewisse Vorbereitung empfehlenswert. Fragen und Bedenken dürfen offen angesprochen werden. Auch, wenn Patienten aufgrund des subjektiven Empfindens zu einer anderen Diagnose tendieren, kann dies angesprochen werden. Die Zweitmeinung ist auch dazu da, den Erstbefund zu stützen oder zum besseren Verständnis zu erklären.
Kommunikation mit der Krankenversicherung
Für die Zweitmeinung übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nur, wenn es sich um planbare Operationen nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses handelt. Für alle anderen Behandlungen kann die Krankenkasse selbst entscheiden, ob die Zweitmeinung übernommen wird oder nicht. Aus diesem Grund empfiehlt sich im Vorfeld ein Gespräch mit der Krankenkasse. Dieser Hinweis gilt auch für Privatversicherte. In vielen Tarifen der PKV gilt das Recht auf freie Arztwahl – aber eben nicht in allen. Und auch die Zweitmeinung ist keine Pauschalleistung. Um nicht doch überraschenderweise auf den Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt sich daher der Kontakt zum Versicherer.
Tipp: Die richtigen Ansprechpartner für Fragen zur Kostenerstattung sitzen meist in den Leistungsabteilungen der privaten Krankenversicherer. Deren Kontaktdaten lassen sich den letzten Leistungsmitteilungen entnehmen.
Auf diesem Weg klären Sie als Privatpatient auch, ob die Krankenversicherung zusätzliche Dokumente benötigt und wie diese einzureichen sind. Da für Privatversicherte das Zweitmeinungsverfahren aus der GKV nicht gilt, kann an Fachärzte in der Regel direkt herangetreten werden. Etwas anderes gilt, wenn Sie mit dem Versicherer im Vertrag das Hausarztprinzip vereinbart haben. Hier ist zu klären, ob die Zweitmeinung an eine Überweisung gebunden ist.
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Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Wie teuer eine Zweitmeinung in der Radiologie wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Hier spielen individuelle Faktoren eine Rolle. Rechnen müssen Patienten wahrscheinlich mit einigen hundert Euro. Unsere Spezialisten legen die Kosten aber nicht nach Gefühl fest, sondern sind an die geltenden Gebührenordnungen mit den entsprechenden Steigerungsfaktoren gebunden.
Ob die Krankenversicherungen und Krankenkassen die Kosten erstatten, richtet sich nach der angedachten Behandlung und in der PKV nach dem Versicherungstarif. In der GKV ist eine Kostenübernahme möglich, wenn es um Richtlinien-Behandlungen geht. In allen anderen Fällen ist die Übernahme eine freiwillige Leistung.
Für Privatversicherte sind Aspekte entscheidend, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Dazu gehören auch Selbstbehalte (SB), die noch nicht ausgeschöpft sind. Gerade in den Basistarifen, die sich auf eine Grundversorgung fokussieren, ist die Kostenerstattung vor der Zweitmeinung zu prüfen. In vielen Komfort- und Premiumtarifen wird die Abrechnung der ärztlichen Zweitmeinung erstattet.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Ansprüche
Es gibt keinen pauschalen Anspruch auf eine kostenlose Zweitmeinung. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Kosten für die planbaren Operationen übernommen, welche der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zusammenfasst. Diese gilt jedoch nur für Kassenpatienten. Wer sich dafür entscheidet, ist außerdem an das strukturierte Zweitmeinungsverfahren gebunden. Das bedeutet, dass er oder sie sich beispielsweise nur bei speziell qualifizierten Radiologen beraten lassen darf.
In allen anderen Fällen können Sie eine Zweitmeinung einholen, dürfen sich dann aber nicht darauf verlassen, dass die Kosten auch übernommen werden. Für Privatpatienten gilt das Zweitmeinungsverfahren nicht. Durch die freie Arztwahl dürfen Sie sich von anderen Spezialisten beraten lassen. Ob der Anspruch auf eine Erstattung der Arztrechnung besteht, ergibt sich aus den Tarifbestimmungen der PKV.
Werden die Kosten nicht übernommen, haben Patienten die Möglichkeit des Widerspruchs. Die Krankenkasse muss dann innerhalb von drei Monaten über den Widerspruch entscheiden. Ein weiterer Schritt ist die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann der privaten Krankenversicherung. Ob sich eine rechtliche Beratung und der Klageweg am Ende lohnen, muss angesichts der Arztrechnung jeder Patient entscheiden.
Qualitätskriterien bei der Auswahl des passenden Radiologen
Zweitmeinungen holen Patienten ein, wenn es um Operationen und Behandlungen geht, die einen erheblichen Eingriff darstellen. Umso wichtiger ist die Qualifikation des Arztes, der die Zweitmeinung abgeben soll. Für die Auswahl sind die Erfahrungen und Spezialisierungen ein wichtiges Qualitätskriterium. Es empfiehlt sich immer, einen Radiologen aufzusuchen, in dessen Spezialgebiet die Diagnose fällt.
Für den Arzt spricht auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen oder wenn Radiologen in Schulungs- und Kompetenznetzwerke mit Uni-Kliniken eingebunden sind, da es in diesem Zusammenhang zu einem umfassenden Wissensaustausch kommt. Was weniger von Bedeutung ist: Die technische Ausstattung. Zweitmeinungen basieren in der Regel auf den ursprünglichen Untersuchungsergebnissen und radiologischen Bildern. Es muss also nicht der gesamte Prozess erneut durchlaufen werden, sondern Sie stellen Ihre älteren Aufnahmen für einen Vergleich bereit.
Patienten dürfen sich bei ihrer Entscheidung auch von Empfehlungen leiten lassen. Inwiefern es bei einer Zweitmeinung durch Klinikärzte oder Kooperationspartner der Krankenversicherer zu Interessenskonflikten kommt, muss jeder Patienten individuell bewerten.
Fazit: Zweitmeinungen helfen, unnötige Behandlungen zu vermeiden
Die Aussicht auf eine Operation gefällt kaum einem Patienten. Dies ist häufig der Grund, warum Patienten eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen. Sie hilft mitunter, andere Behandlungsoptionen auszuloten. Auf der anderen Seite kann die Zweitmeinung den Erstbefund aber auch bestätigen. Der Nutzen einer Zweitmeinung für Privatpatienten besteht jedoch nicht nur im Vermeiden überflüssiger Eingriffe. Zu den Vorteilen der Zweitmeinung gehört auch, dass sie Kosten im Gesundheitswesen sparen kann. Um am Ende aber nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist vorher immer das Gespräch mit der Krankenversicherung zu suchen.