Kann ich als Privatpatient meinen Radiologen frei wählen und welche Kriterien sollte ich dabei beachten?
In der privaten Krankenversicherung gilt allgemein das Prinzip der freien Arztwahl. Das bedeutet, dass sich Privatversicherte für Untersuchungen und Behandlungen mitunter direkt an einen Facharzt wenden dürfen, ohne dazu zwingend eine Überweisung zu brauchen. Dies gilt auch für Radiologen, wenn Sie ein bildgebendes Verfahren in Anspruch nehmen möchten.
Welche Vorteile bietet Privatpatienten die freie Arztwahl in der Radiologie? Was gibt es dabei zu beachten und welche Kriterien spielen bei der Auswahl des passenden Facharztes eine Rolle? Das erfahren Sie im folgenden Artikel.
Rechte von Privatpatienten bei der Arztwahl
In Deutschland unterliegt das Patientenrecht immer wieder Veränderungen. Viele Kassenversicherte sind immer noch der Ansicht, für einen Termin beim Facharzt immer die Überweisung vom Hausarzt zu benötigen. Seit Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 gelten diese Rahmenbedingungen allerdings nicht mehr. Wenn Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zum Arzt gehen wollen, auch wenn es sich um einen Facharzt handelt, besteht freie Arztwahl.
Für einige Facharztkonsultationen braucht es grundsätzlich keine Überweisung. Dies ist beispielsweise bei Gynäkologen, Hautärzten und Augenärzten der Fall. Hier kann sich jeder Patient – auch Privatversicherte – direkt um einen Termin bemühen.
Die freie Arztwahl ist sowohl für Kassenversicherte als auch Privatpatienten rechtlich verbindlich geregelt. Beeinflusst wird die Möglichkeit zur Arztwahl unter anderem über den Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). In § 13 Abs. 3 BMV-Ä wird Versicherten ein grundsätzliches Arztwahlrecht zugesprochen. Allerdings gilt dies mit einigen Einschränkungen:
- Die hausarztzentrierte Versorgung verpflichtet Versicherte, sich zuerst um eine Überweisung beim Hausarzt zu bemühen. Hier gelten Ausnahmen für Kinder- und Jugendärzte oder die Gynäkologie.
- Privatversicherer bieten Tarife nach dem Primärarzt-Prinzip an. Dieses ist mit der hausarztzentrierten Versorgung in der GKV vergleichbar. Als Privatpatient verpflichten Sie sich, vor dem Facharzt-Kontakt zuerst eine Überweisung über den Hausarzt zu besorgen.
- Einige Ärzte sind von der freien Arztwahl ohne Überweisung ausgenommen. Dazu gehören laut BMV-Ä unter anderem die Nuklearmedizin, Radiologie, Strahlentherapie oder Transfusionsmedizin.
Für Sie als Privatpatient ist nicht nur der Bundesmantelvertrag-Ärzte entscheidend, wenn es um die freie Arztwahl geht. Behalten Sie in jedem Fall die Tarifbedingungen zum Versicherungsvertrag im Auge.
Zusätzlich gilt für die Radiologie auch die Strahlenschutzverordnung. Einige Untersuchungen dürfen demnach nur durchgeführt werden, wenn im Vorfeld eine rechtfertigende Indikation im Sinne einer radiologischen Diagnose festgestellt wird, was radiologische Untersuchungen ohne Überweisung auch für Privatpatienten reguliert.
Kann ich mir die Praxis für Radiologie aussuchen?
Die freie Arztwahl beschränkt sich nicht nur auf die Frage, ob Patienten eine Überweisung für den Facharzt-Kontakt brauchen. Grundsätzlich gilt in Deutschland für Versicherte das Prinzip, der freien Entscheidung für einen Vertragsarzt. Mit der Überweisung von Ihrem Hausarzt dürfen Sie also auch direkt in einen unseren 27 Standorte kommen, um sich untersuchen zu lassen. Besonders einfach wird die Terminvereinbarung für Privatpatienten, da Sie hier auch ohne Überweisung die Praxis frei wählen können.
Mittels Überweisungen kommunizieren Hausärzte mit Spezialisten, wenn die Möglichkeiten einer Hausarztpraxis in der Diagnose und Behandlung an Grenzen stoßen. Ausgestellt wird die Überweisung als Auftragsleistung, Konsiliaruntersuchung oder eine Mit- und Weiterbehandlung. Für radiologische Untersuchungen beschreibt die Untersuchung in der Regel den Untersuchungszweck und die Verdachtsdiagnose.
Kriterien für die Auswahl eines Radiologen
Ihr Arzt wird Ihnen wahrscheinlich bereits einige Radiologen genannt haben, an die Sie sich wenden können. Welche Gesichtspunkte sollten bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen?
- Fachliche Qualifikationen und Spezialisierungen: Die fachliche Qualifikation Ihres Radiologen ist entscheidend für die Qualität der diagnostischen Untersuchungen. Radiologen mit zusätzlichen Spezialisierungen oder Qualifikationen in Bereichen wie der Neuroradiologie oder kardiovaskulärer Radiologie können spezifische Untersuchungen anbieten und umfassende Diagnosen stellen.
- Technische Ausstattung: Eine moderne Ausstattung ermöglicht präzise und umfassende Diagnosen. Radiologen mit Zugang zu aktueller Bildgebungstechnologie bieten eine breitere Palette an Untersuchungen an. So kann mit einem offenen MRT auf die Bedürfnisse von Angstpatienten, etwa bei Klaustrophobie, eingegangen werden.
- Bewertungen und Empfehlungen: Bewertungen und Patientenempfehlungen liefern einen Einblick, wie die Erfahrungen mit der radiologischen Praxis aussehen. Solche Bewertungen spiegeln die Patientenzufriedenheit wider. Allerdings besteht hier immer eine gewisse Unsicherheit, da Bewertungen auch sehr subjektive Wahrnehmungen umfassen, die von unterschiedlichen Ansprüchen an die Radiologie geprägt sind.
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Zugang zu Informationen über Radiologen
Wissen zu wollen, was die Radiologiepraxis von anderen Praxen abhebt und wo deren Stärken liegen, ist aus Patientensicht vollkommen nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang brauchen Sie Informationen rund um die Praxis, deren Erreichbarkeit und Sprechzeiten. Natürlich wollen Sie als Patient auch wissen, ob die benötigte Untersuchung überhaupt so durchführbar ist, wie Sie sie wünschen.
Hinsichtlich der Bewertungen und Patientenempfehlungen finden Privatpatienten Informationen über verschiedene Bewertungs- und Arztportale. Hier werden die Erfahrungen anderer Patienten gebündelt und zusammengefasst – meist einfach über ein Schulnoten- oder Sternesystem.
Wenn Informationen rund um die radiologische Praxis, hinsichtlich der Ausstattung oder der Sprechzeiten, gesucht werden, ist die Website der Praxis der erste und wichtigste Anlaufpunkt. Radiologen wissen, dass ein moderner Webauftritt mit einer auf Mobilgeräte optimierten Seite unverzichtbar ist, um sich gegenüber der Konkurrenz behaupten zu können.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, welche Voraussetzungen für die Untersuchung gelten. Was müssen Sie als Patient mitbringen, um untersucht zu werden? Wird die Behandlung von der Krankenversicherung gedeckt?
Praktische Überlegungen bei der Auswahl
Bei der Auswahl der richtigen Radiologiepraxis spielen Qualifikationen und Ausstattung eine sehr wichtige Rolle. Aber darüber hinaus geht es auch um praktische Überlegungen. Wie sieht die Erreichbarkeit der Praxis aus? Mit welchen Wartezeiten bzw. Terminverfügbarkeiten ist zu rechnen? Ein wichtiger Punkt sind die Erstattungsmöglichkeiten der Untersuchung durch die private Krankenversicherung.
Die Erreichbarkeit und Lage der Praxis spielen genauso eine Rolle, da eine schlechte Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto einen reibungslosen Ablauf der Behandlung erschwert. Je näher die radiologische Praxis zum Wohnorts oder Arbeitsplatz liegt, umso unkomplizierter die Untersuchung. Parkmöglichkeiten, ob als Parkplatz oder Parkgarage, sind ein weiterer Aspekt, den Sie als Privatpatient berücksichtigen müssen. Unterm Strich wirkt sich die Erreichbarkeit auf den Stress und den Zeitverlust vor der Untersuchung aus.
Wartezeiten und Terminverfügbarkeit
Gut organisierte Radiologiepraxen kommen mit kurzen Wartezeiten für Patienten mit einem vereinbarten Termin aus. Natürlich lässt sich der Ablauf nicht jeden Tag auf die Minute planen. Allerdings sind Wartezeiten von mehr als 90 Minuten eindeutig zu viel. Kurze Wartezeiten auf einen Termin sind ein weiterer Hinweis darauf, dass die Praxis sehr effizient organisiert ist. Lassen Sie sich im besten Fall mehrere Terminoptionen anbieten, um die radiologische Untersuchung in den eigenen Zeitplan einzubauen.
Fazit: Privatversicherte wählen ihren Radiologen selbst aus
Radiologische Untersuchungen sind eine Möglichkeit, minimalinvasiv innere Organe zu begutachten, um Diagnosen zu stellen. Einige Untersuchungen können direkt ohne Überweisung, etwa bei der Brustkrebs-Vorsorge, in Anspruch genommen werden. Für viele Untersuchungen schreiben der Bundesmantelvertrag und die Strahlenschutzverordnung die Vorlage einer Überweisung beim Radiologen vor. Diese Voraussetzung gilt auch für Privatpatienten. Sie können also mitunter nicht direkt ohne Überweisung zum MRT gehen, wenn es keine medizinische Indikation dafür gibt. Wo Sie mit einer vorhandenen Überweisung jedoch letztlich die Untersuchung vornehmen lassen, können Sie frei wählen.