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Die Magnetresonanztomographie ist ein bildgebendes Verfahren, das zur Beantwortung vieler medizinischer Fragen beiträgt. Kassenpatienten müssen für die Untersuchung eine Überweisung vorlegen. Für Privatversicherte gelten eigene Regelungen, die sich unter anderem aus dem gewählten Versicherungstarif ergeben. Alle wichtigen Infos dazu erhalten Sie in diesem Magazinbeitrag.
Inhalt

Kann ich als Privatpatient ohne Überweisung zur MRT?

Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist ein bildgebendes Verfahren in der Radiologie, das viele Vorteile hat. Dazu gehört die Tatsache, dass sich mit einem MRT-Scan besonders Weichgewebe sehr gut darstellen lässt. Auf der anderen Seite handelt es sich um eine Methode, die ohne ionisierende Strahlung auskommt.

Gerade die Möglichkeit, mit dem MRT schon eine kleine Auffälligkeit entdecken zu können, macht das Verfahren zu einem wichtigen Werkzeug. In bestimmten Situation könnte man es als Patient in Erwägung ziehen, einen MRT-Scan auch ohne Überweisung durchführen zu lassen – etwa, um einen Krebsverdacht auszuräumen und Gewissheit zu erlangen. Können sich Privatversicherte einfach ohne Überweisung mittels einer Magnetresonanztomographie untersuchen lassen?

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Voraussetzungen für den Termin zur MRT-Untersuchung

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Magnetresonanztomographie ist ein wichtiges radiologisches Untersuchungsverfahren
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Personen benötigen eine Überweisung
  • die freie Arztwahl in der privaten Krankenversicherung (PKV) umfasst auch die Radiologie

Obwohl bei einer MRT-Untersuchung keine ionisierende Strahlung zum Einsatz kommt, ist sie Teil der Radiologie. Eine Tatsache, die für die Art und Weise, wie die Termine zur MRT-Untersuchung vergeben werden, beeinflusst.

Die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland für alle Krankenversicherten – sowohl Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen als auch Privatpatienten – das Recht auf freie Arztwahl. Theoretisch kann somit jeder Patient auch einen Facharzt aufsuchen. Aber: Es gibt auch Ausnahmen.

Die Tatsache, dass in den Untersuchungen Strahlquellen zum Einsatz kommen, macht den Strahlenschutz besonders wichtig. Aus diesem Grund gibt es klare Regeln und Grenzen hinsichtlich der Möglichkeiten, als Patient einfach eine Untersuchung in der Radiologie in Anspruch zu nehmen.

Zur Beantwortung der Frage, ob Privatversicherte auch ohne eine Überweisung eine MRT-Untersuchung durchführen lassen können, sind daher verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatpatienten gibt es an dieser Stelle einige grundlegende Unterschiede.

Für eine Untersuchung mittels MRT verlangen Praxen von gesetzlich Versicherten grundsätzlich eine Überweisung. Dieser Überweisungsvorbehalt ergibt sich für diese Versichertengruppe aus dem Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), der vorschreibt, dass die Radiologie einen Kassenpatienten nur nach Vorlage der Überweisung eines therapeutisch tätigen Arztes untersuchen darf. Der Mantelvertrag gilt aber nur für sogenannte Vertragsärzte, also jene Praxen, welche für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind.

Wann können Privatversicherte ohne Überweisung zur MRT?

In der privaten Krankenversicherung sehen die Rahmenbedingungen etwas anders aus. Der Bundesmantelvertrag lässt sich auf diese Patientengruppe nicht einfach übertragen. Grundsätzlich können sich Privatpatienten im Rahmen der freien Arztwahl auch dafür entscheiden, eine Radiologiepraxis aufzusuchen.

Aus welchen Gründen eine Untersuchung durchgeführt werden darf, regelt der Strahlenschutz. Er verlangt, dass jede radiologische Untersuchung nur dann erfolgen darf, wenn eine rechtfertigende Indikation vorliegt. Diese kann durch überweisende Ärzte gestellt werden, sofern sie die erforderliche Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nachweisen können.

Alternativ kann die Indikation auch vom Radiologen gestellt werden – beispielsweise, wenn Versicherte der privaten Krankenversicherung ohne Überweisung um einen MRT-Scan bitten. In Verbindung mit der Möglichkeit, die freie Arztwahl umfassend zu nutzen, erklärt sich, warum privat Versicherte sowie Selbstzahler auch ohne Überweisung durch den Haus- oder einen Facharzt eine MRT-Untersuchung durchführen lassen können.

Ein entscheidender Unterschied zwischen PKV und der GKV ist die Tatsache, dass private Krankenversicherer Tarife mit sehr individuellen Leistungen anbieten. Das Ergebnis sind PKV-Tarife, die das Primärarztprinzip beinhalten. Entscheiden sich Privatversicherte für einen dieser Tarife, ist der Besuch eines Facharztes (dazu gehören auch Radiologen) an die Überweisung des Primärarztes/Hausarztes gebunden.

Der Ablauf ohne Überweisung zur MRT

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Terminanfrage als Privatpatient oder Selbstzahler
  • Patientenaufklärung als Vorbereitung der Untersuchung
  • Durchführung entsprechend den aktuellen medizinischen Standards

Der erste Schritt für eine Magnetresonanztomographie ist die Terminanfrage. Viele Praxen und Radiologie-Standorte sind für die Terminanfrage inzwischen online erreichbar. Reine Privatpraxen weisen in der Regel bereits hier darauf hin, dass gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler behandelt werden.

Die eigentliche MRT-Untersuchung folgt einem vorgegebenen Protokoll. Zu den Vorbereitungen gehört die Anamnese und Bewertung der bereits vorliegenden Vorbefunde. Dazu gehören die Ergebnisse verschiedener Laboruntersuchungen und früherer radiologischer Untersuchungen. Natürlich spielen hier Aspekte wie Implantate, die eine Kontraindikation für die MRT-Untersuchung darstellen können, und Nierenfunktionsstörungen eine Rolle. Letztere haben Einfluss auf den Einsatz von Kontrastmitteln bei radiologischen Untersuchungen.

Im Rahmen der Vorbereitungen findet auch die notwendige Patientenaufklärung statt, die sich neben der gesundheitlichen Rahmenbedingung auch mit Fragen wie der Nahrungskarenz beschäftigt. Teil der Aufklärung ist der Hinweis auf mögliche Nebenwirkungen, die sich aus der Untersuchung selbst und einem möglichen Einsatz des Kontrastmittels ergeben. Der MRT-Scan folgt dabei stets den festgelegten medizinischen und technischen Standards.

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Wird eine MRT-Untersuchung ohne Überweisung von der Versicherung bezahlt?

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • keine automatische Kostenübernahme in privaten Primärarzt-Tarifen
  • PKV richtet Kostenübernahme an medizinischer Notwendigkeit aus
  • Leistungsabteilungen der PKV als Ansprechpartner für Klärung der Kostenübernahme

Ob eine private Krankenversicherung die Kosten der Magnetresonanztomographie ohne Überweisung übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind in diesem Zusammenhang die Tarif- und Versicherungsbedingungen. Privatversicherte, die sich für einen Primärarzt-Tarif entschieden haben, brauchen für die Radiologie eine Überweisung. Wird der MRT-Scan trotzdem ohne Überweisungsschein in Anspruch genommen, bleibt noch die Selbstzahleroption.

Wer als Privatpatient die Allgemeinen Versicherungsbedingungen seines Vertrags genau liest, wird oft auf die Formulierung stoßen, dass sich die Definition des Versicherungsfall auf eine medizinisch notwendige Heilbehandlung bezieht. Die Frage der medizinischen Notwendigkeit führt bei der Rechnungsstellung oft zu Diskussionen und Konflikten mit dem Versicherer. Privatversicherte tun daher gut daran, vor einer MRT-Untersuchung die Abrechnung mit der Leistungsabteilung der Versicherung zu klären.

Fazit: MRT auch ohne Überweisung möglich

Die Magnetresonanztomographie wird als bildgebendes Verfahren zur Klärung verschiedener medizinischer Fragestellungen eingesetzt. Privatversicherte können auch ohne Überweisung eine MRT-Untersuchung durchführen lassen, da die rechtfertigende Diagnose vom Radiologen gestellt werden kann. Allerdings gibt es davon Ausnahmen – wie Privatversicherte, die sich für einen Primärarzt-Tarif entschieden haben. Diese Patientengruppe benötigt ebenfalls eine Überweisung, bevor derartige Leistungen in Anspruch genommen werden können. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Übernahme der MRT-Rechnung mit der Versicherung abzuklären, um später nicht auf unerwartete Hürden zu stoßen.

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